Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach §37 Abs. 1 SGB XI beziehen, sind in der Pflicht gegenüber der zuständigen Pflegekasse, eine Beratung nachzuweisen. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu beraten und die häusliche Pflege zu beurteilen. Die Beratungen führen Pflegefachkräfte durch.
Pflegegrad ( 1 ) halbjährlich
Pflegegrad ( 2 und 3 ) halbjährlich
Pflegegrad ( 4 und 5 ) vierteljährlich
La Vida Hauskrankenpflege GmbH
Neschwitzer Str. 33
01917 Kamenz
+049 (0) 3578 / 3737 519
+049 (0) 3578 / 3737 520
kamenz@lavida-hauskrankenpflege.de
Montag bis Donnerstag:
08.00 - 17.00
Freitag:
08.00 - 13.00