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Beratungsbesuche

Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach §37 Abs. 1 SGB XI  beziehen, sind in der  Pflicht gegenüber der zuständigen Pflegekasse, eine Beratung nachzuweisen.  Ziel ist es, pflegende Angehörige zu beraten und die häusliche Pflege zu beurteilen. Die Beratungen führen Pflegefachkräfte durch.  

 

Pflegegrad  ( 1 )  halbjährlich

Pflegegrad ( 2 und 3 ) halbjährlich

Pflegegrad ( 4 und 5 ) vierteljährlich

 

 

Beratungsbesuche

Kontakt:

La Vida Hauskrankenpflege GmbH
Neschwitzer Str. 33
01917 Kamenz
+049 (0) 3578 / 3737 519
+049 (0) 3578 / 3737 520
kamenz@lavida-hauskrankenpflege.de

Bürozeiten:

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 08.00 - 17.00

 Freitag:

 08.00 - 13.00

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